Am 12. Oktober wurde auf der Frankfurter Buchmesse ein Rechtsgutachten vorgestellt, das der Urheberrechtler Willi Erdmann im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Fachorganisation der Schulbuchverlage angefertigt hat. Das Gutachten soll grundsätzlich klären, wie weit die Veröffentlichung von Sekundärliteratur, insbesondere von Schulbüchern, zu urheber- und markenrechtlich geschützten Werken zulässig ist. Anlaß des Gutachtens ist die bekannte Auseinandersetzung um "Harry Potter" (Time Warner vs. Verlag an der Ruhr). Mehr Informationen dazu beim Börsenverein, wo man sich u. .a den Text des Gutachtens als Word-Datei herunterladen kann. Dr. Jörg Knobloch, Autor didaktischer Materialien zu Rowlings Büchern, bereitet für die Zeitschrift "Beiträge Jugendliteratur und Medien" eine Aufarbeitung der Auseinandersetzung aus literaturdidaktischer Perspektive vor.
Wie genau ich auf das Denkarium, eine Verbindung von "denken" und "Aquarium" gekommen bin, lässt sich schwer rekonstruieren, das geschieht nur zum Teil bewusst, manchmal muss man drüber schlafen. Aber in diesem Fall bin ich mit dem Ergebnis zufrieden.