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V1-News  Gericht hat entschieden
07.07.2002 um 10:50 Uhr von Schattenfell
Mülheim/Berlin (dpa).
Schüler können sich freuen: Der britische "Zauberlehrling" Harry Potter darf sich weiterhin in Lehrbüchern tummeln. Das Landgericht Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den "Verlag an der Ruhr" in Mülheim (NRW) zurückgewiesen.
Dies bestätigte am Freitag ein Gerichtssprecher in Berlin. Mit dieser Verfügung wollten die Erfolgs-Autorin Joanne K. Rowling und die Firma Time Warner Entertainment dem Verlag untersagen, die Potter-Figur für Lehrbücher zu benutzen. (Az: LG Berlin 16 O 306.02) Wie der "Verlag an der Ruhr" erklärte, habe das Gericht in den Verlagsprodukten eine selbstständige geistige Leistung und damit "eigenständig schutzfähige didaktische Werke" gesehen. Es seien von dem Mülheimer Verlag lediglich einzelne Elemente aus den Originalromanen frei für Lehrerhandbücher benutzt worden.


Zeitgenössische Literatur im Unterricht

Eine einstweilige Verfügung hätte nach Auffassung des Gerichtes dazu geführt, Arbeitsmaterialien zu verbieten, die Lehrern wie Schülern den Weg zur zeitgenössischen Literatur im Unterricht erleichtern. Dies erklärte der Mülheimer Verleger Wilfried Stascheit.
Nach dem Spruch des Berliner Gerichts, "haben alle in der Branche aufgeatmet", sagte Stascheit der dpa. Er habe die grundsätzliche Frage klären lassen wollen, ob Autoren oder Verlage über Marken- und Urheberrecht bestimmen könnten, wie Sekundärliteratur, Unterricht oder gar Kritiken zu ihren Werken aussehen müssten.


"Potter-Fanseiten" von Kindern mussten aus Internet entfernt werden

Hätte die Gegenseite Recht bekommen, "dann könnte in letzter Konsequenz kein Unterricht mehr über moderne Autoren in der Schule stattfinden", meinte der Verleger. Wegen dieser Einschätzung habe auch der Verband der Schulbuchverlage den Prozess finanziell unterstützt. Nach Schilderung Stascheits hat Time Warner in den vergangenen Monaten mehrfach Verlage per Anwalt aufgefordert, Bücher über Harry Potter wieder vom Markt zu nehmen. Auch Kinder und Jugendliche hätten ihre "Potter-Fanseiten" aus dem Internet entfernen sollen.
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